Alle Menschen haben das gleiche Recht auf gesundheitliche Fürsorge. Der Mensch und sein Bedürfnis nach Gesundheit sind der Ausgangspunkt unserer Arbeit. In den letzten Jahren wurde ein Gesundheitsmarkt geschaffen, der für private Investoren und einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb geöffnet ist. Dessen Verwertungslogik widerspricht jedoch der ärztlichen Ethik fürsorglichen Handelns.
Oft genug wird mit einer unwirksamen oder gefährlichen Therapie mehr verdient, als mit der wirksamen und nützlichen. Um den offensichtlichsten Fehlanreizen entgegenzutreten, werden externe Qualitätskriterien bürokratisch auferlegt. Die ärztliche Haltung wird zerrieben zwischen Controlling, MDK, Rechtfertigungsdokumentation und der Notwendigkeit, die eigene Existenz zu sichern.
Wir wollen aber keine Kaufleute oder Bürokrat:innen sein müssen, um Ärzt:innen sein zu können und zu dürfen! Wir setzen uns für eine kosteneffiziente und wissenschaftsbasierte Medizin ein, die den Menschen zum Maß hat und Fehlsteuerungen der Kommerzialisierung vermeidet.
Menschliche Medizin muss gegen rücksichtslose Profitinteressen durchgesetzt und verteidigt werden! Wir sind gegen die Privatisierung von Risiken und für ein Solidarsystem, das unser Gesundheitswesen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift und bewahrt.
Jedes Gesundheitssystem muss sich ökonomischen Regeln unterwerfen. Jede Gesellschaft muss für sich festgelegen, in welchem Umfang Mittel für die Gesundheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollen. In Deutschland gibt es eine erstaunliche Konstante: Trotz der zunehmenden Alterung der Bevölkerung, trotz des medizinischen Fortschritts, trotz des „Jobmotors“ Gesundheitswesen bleibt der Anteil des Bruttoinlandsprodukts, der im Gesundheitssystem verbraucht wird, relativ konstant.
In Deutschland wird ein Großteil der erforderlichen Mittel von den Versicherten aufgebracht: Über 190 Milliarden Euro standen 2012 durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Einschließlich der Leistungen für Gesundheit, der Renten- und Unfallversicherung sowie privater und öffentlicher Mittel werden etwa 300 Milliarden Euro im Gesundheitssystem verbraucht. Ärztinnen und Ärzte sind die Treuhänder der Mittel: Sie verantworten durch Behandlung, Verordnung und Zuweisung die entstehenden Kosten.
Entscheidungen in ambulanter und stationärer Medizin müssen sich an medizinischen Kriterien orientieren und dürfen sich nicht in einer Art und Weise von ökonomischen Gesichtspunkten leiten lassen, die die medizinische Qualität beeinträchtigen könnten.
Ökonomie ist wichtiges Instrument eines funktionstüchtigen Gesundheitswesens. Die Wahrung auch wirtschaftlicher Interessen ist für unsere Gesellschaft bei der Ausgestaltung des Gesundheitswesens von Bedeutung. Wenn öffentliche Mittel im Gesundheitssystem verbraucht werden, muss jeder Euro für die Gesundheit mit anderen Aufgaben der Daseinsvorsorge, beispielsweise Schulen und Feuerwehr, konkurrieren.
Eine Ökonomisierung hingegen – verstanden als zunehmendes Eindringen ökonomischer Prinzipien in ein Gesundheitswesen, das primär medizinischen Kriterien folgen muss, wird von uns abgelehnt.
Ein Krankenhaus muss wirtschaftlich haushalten, darf aber nicht primär auf Profit ausgerichtet sein. Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Als eigentlicher Gewinn unseres Gesundheitswesens muss die Gesundheit unserer Bevölkerung angesehen werden.
Schon längst haben Aktiengesellschaften das deutsche Gesundheitssystem als gewinnbringendes Geschäftsfeld ausgemacht. Der Transfer von Erträgen aus dem Gesundheits- oder Sozialsystems heraus kann aber nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein. Die Reinvestition von Krankenhauserträgen innerhalb der Trägerorganisation ist nicht zu beanstanden, soweit die getätigte Investition innerhalb des Gesundheitssystems bleibt und somit letztlich auf eine bessere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung abzielt.
Sobald das Gesundheitssystem als „Markt“ wie der Finanzmarkt angesehen wird, entstehen lukrative und kostenintensive Bereiche. Verständlicherweise versuchen medizinische Einrichtungen profitable Leistungen anzubieten.
Das Gesundheitssystem als System der Daseinsvorsorge bedarf also der Kontrolle durch Gesellschaft und Politik, um eine Überversorgung, aber auch die Vernachlässigung von Bereichen, in denen der Gewinn nicht weiter maximierbar ist, zu verhindern. Beispielhaft seien hier die Therapie seltener Erkrankungen, die Behandlung nicht versicherter Patient:innen oder auch die wichtige, aber immer sehr zeitintensive, „sprechende Medizin“ genannt.
Patient:innen müssen in die Lage versetzt werden, Behandlung und Therapie konstruktiv zu begleiten und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Hierbei sind Ärztinnen und Ärzte wichtige Partner:innen.
Aber Patient:innen sind keine Kund:innen. Beeinträchtigt durch ihre Krankheit können sie nicht unbedingt eigenverantwortlich entscheiden. Bei fehlenden Vergleichsmöglichkeiten vertrauen sie dann oft auf den ärztlichen Rat. Das Verhältnis von Patient:innen und Ärzt:innen ist dabei asymmetrisch, da in der Regel ein erheblicher Kompetenzunterschied besteht. Patient bzw. Patientin haben wenig Einfluss auf die Art der Leistungen und die Kosten der Behandlung. Außerdem besteht zumindest im stationären Bereich wenig Einfluss auf die Erbringer:innen der Behandlung.
Patient:innen müssen vor schädlichen ökonomischen Interessen von Leistungserbringer:innen und Krankenkassen geschützt werden. Bei jeder Form von Medizin muss der Patient:innennutzen handlungsleitend sein. Beispielhaft seien für die ökonomisch fehlgeleitete Interessenslage der Leistungserbringer:innen nicht rein medizinisch getriggerte Behandlungsindikationen sowie das Anbieten von umstrittenen IGEL-Leistungen genannt. Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, die statt sich streng an Qualitätskriterien zu orientieren, primär auf Einsparziele abheben, vernachlässigen die Bedürfnisse der Patient:innen. Die zunehmend ökonomisch fehlgeleitete Interessenslage der Krankenkassen spiegelt sich auch in der Überprüfung der Krankenhausverweildauer ohne Berücksichtigung der Situation der Versicherten oder in der häufigen Behinderung ärztlich verordneter Hilfsmittelversorgung.