Treffen der FrAktion Gesundheit

Mittwoch, 28. April 2010, 19:45 Uhr
Mittwoch, 19. Mai 2010, 19:45 Uhr
Mittwoch, 2. Juni 2010, 19:45 Uhr
Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:45 Uhr

Thema: Wahlkampf 2010
Ort: Seerose, Mehringdamm 47, 10961 Berlin (Kreuzberg)


Themen von 2009
 


April 2009

Liebe Freunde
nun ist es endlich amtlich: die Mitgliedschaft des Präsidenten und Vizepräsidenten im Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss der Ärzteversorgung ist mit der geltenden Gesetzeslage nicht vereinbar!

Die gleichzeitige Bekleidung dieser Ämter durch dieselben Personen ist seit Jahren ein Streitpunkt zwischen der Fraktion und dem Kammervorstand gewesen. Wir haben immer argumentiert, dass man nicht gleichzeitig in beiden Gremien tätig sein kann, um die Unabhängigkeit des Versorgungswerkes vom standespolitischen Tagesgeschäft nicht zu gefährden.

Der Vorstand um Günter Jonitz hat seinerzeit Horst Spielmann, Eva Müller-Dannecker und Hermann Brehme unter anderem mit dem Hinweis auf § 266 StGB (Untreue) aus ihren Ämtern in den Aufsichtsgremien des Versorgungswerkes vertrieben, ein Vorwurf, der sich letztlich als haltlos erwiesen hat. Nur durch die Übernahme der Verantwortung durch den Präsidenten und den Vize Elmar Wille lasse sich weiterer Schaden verhindern. Trotz gegenteiliger Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde bezüglich der Doppelfunktion haben sie sich mit ihrer Mehrheit in der DV wählen lassen mit dem ausdrücklichen Hinweis von Günter Jonitz, für seine Person nur eine "Übergangslösung" sein zu wollen, bis eine "höhere Professionalität gewährleistet ist".(Zitat). Das war am 19. Februar 2003!

Die Verabschiedung des neuen Kammergesetzes durch den Senat, in dem die Ämtertrennung noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde, hat den Vorstand der BÄK nicht daran gehindert, weiter wie gehabt fortzufahren mit dem Risiko, dass jegliche Entscheidungen der Aufsichtsgremien seither juristisch anfechtbar sein könnten. Stattdessen haben sie die vom Senat geforderte Wahlordnung für die neu geschaffene Vertreterversammlung zunächst einfach nicht erlassen, zum spätest möglichen Zeitpunkt eine Wahlordnung in der DV abstimmen lassen, die mit dem Kammergesetz nicht vereinbar war und folglich von der Aufsichtsbehörde zurückgewiesen wurde. Eine neuerliche, jetzt rechtskompatible Wahlordnung wurde danach der DV zwar vorgelegt, aber mit der Vorstandsmehrheit abgelehnt, sodass eine ordentliche Wahl der Gremien weiter hintertrieben wurde. (ein irrwitziges Bubenstück!) Schließlich haben die betroffenen Vorstandsmitglieder vor dem Verfassungsgericht versucht, den nicht gesetzeskonformen Status ihrer Ämterhäufung zu retten und juristisch zu rechtfertigen. Dem ist das Berliner Verfassungsgericht nicht gefolgt und hat die Vorgaben des Kammergesetzes nachdrücklich bestätigt.

Was ist das Fazit: aus welchen Beweggründen auch immer - der Vorstand der BÄK hat über Jahre die Tätigkeit des Versorgungswerks durch das Festhalten an seiner rechtswidrigen Haltung zur Ämterbesetzung gefährdet. Nun ist er gezwungen, rechtlich einwandfreie Verhältnisse herzustellen -- was seit über acht Jahren auf der Tagesordnung steht und nur durch das sture Beharren des Vorstandes auf seiner Meinung bisher verhindert wurde. Die Rechtsauffassung der Fraktion hat sich - entsprechend dem "gesunden Menschenverstand" -- als tragfähig erwiesen. Man darf gespannt sein, welche Verfahrenstricks sich Jonitz und Co. nun ausdenken werden, um ihren persönlichen Einfluss auf das Versorgungswerk auch für die Zukunft zu sichern.

Andreas Grüneisen
Sprecher der FrAktion Gesundheit


Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Vorstand der Berliner Ärztekammer und im Verwaltungsausschuss oder Aufsichtsausschuss der Berliner Ärzteversorgung verfassungsgemäß

Pressemitteilung
Berlin, den 04.03.2009

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten, die dem Vorstand der Berliner Ärztekammer und der Berliner Ärzteversorgung angehören, gegen § 4 b Abs. 5 Satz 5 des Berliner Kammergesetzes (BerlKaG) als unbegründet zurückgewiesen.

Im Juni 2006 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die bis dahin in weiten Teilen der Satzungshoheit der Heilberufskammern überlassene Ausgestaltung der Organisationsstruktur ihrer Versorgungseinrichtungen neu geregelt. Organe der Versorgungseinrichtung sind danach die Vertreterversammlung, der geschäftsführende Verwaltungsausschuss und der Aufsichtsausschuss. Nach § 4 b Abs. 5 Satz 5 BerlKaG dürfen seither die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks nicht gleichzeitig Mitglieder eines anderen Organs der Versorgungseinrichtung oder des Vorstandes der jeweiligen Kammer einzelner Heilberufe sein. Die nur zwei Wochen später vom Abgeordnetenhaus verabschiedete und im Juli 2006 in Kraft getretene Neufassung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes enthält hingegen keine entsprechende Unvereinbarkeitsregelung für deren Versorgungswerk.

Der Beschwerdeführer halten die Neuregelung des Rechts der Ärztekammer für verfassungswidrig. Insbesondere verletze sie ihr Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Ehrenämtern in der Ärztekammer und dem Versorgungswerk der Ärzte. Sie haben deshalb den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angerufen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2008 mit dem heute verkündeten Urteil zurückgewiesen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung und Ausgestaltung öffentlicher Ehrenämter einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum. Dieser umfasst auch Inkompatibilitätsregelungen, die die gleichzeitige Wahrnehmung von Ehrenämtern durch dieselbe Person verbieten. Art. 19 Abs. 1 der Verfas-sung von Berlin, wonach niemand an der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter gehindert werden darf, steht solchen Regelungen nicht entgegen. Das Gestaltungsermessen des Gesetzgebers umfasst auch die Entscheidung, das Recht berufsständischer Kammern (hier: hinsichtlich Unvereinbarkeitsregelungen in Bezug auf Versorgungseinrichtungen) unterschiedlich auszugestalten. Unterschiedliche Regelungen sind schon dann willkürfrei, wenn für jede von ihnen aus sich heraus und in ihrem Gestaltungszusammenhang hinreichende Sachgründe bestehen. So-wohl für die Unvereinbarkeitsregelung im Berliner Kammergesetz, das die Ärztekammer betrifft, als auch für das Unterlassen einer solchen Regelung im Berliner Architekten- und Baukammergesetz bestehen sachlich einleuchtende Gründe. Die Verfassungsbeschwerde war deshalb erfolglos.

Urteil vom 4. März 2009 - VerfGH 96/07 -


Delegiertenversammlung 2009

18. Februar 2009
Unterstützung des Projekts "Evaluation der Weiterbildung"
(einstimmig angenommen)

Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Die durch die Bundesärztekammer geplante flächendeckende Evaluation der ärztlichen Weiterbildung nach Schweizer Vorbild wird von der Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer ausdrücklich begrüßt.

Der Vorstand wird aufgefordert, bei der Bundesärztekammer darauf hinzuwirken, dass entgegen der bisherigen Planung, die Ergebnisse der Befragungen der Weiterbildungsassistenten nicht nur den Weiterbildungsbefugten, sondern auch den befragten Weiterbildungsassistenten selbst zur Kenntnis gebracht werden und idealerweise die Ergebnisse auch öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.

Sollte dies überregional derzeit nicht durchsetzbar sein, wird der Vorstand aufgefordert, zumindest im Zuständigkeitsbereich der Berliner Ärztekammer für die gebotene Transparenz im oben skizzierten Sinne zu sorgen

Begründung:
Die transparente Überwachung und Evaluation der letztlich von der Ärztekammer auch inhaltlich zu verantwortenden ärztlichen Weiterbildung ist seit langer Zeit als drängendes Problem erkannt.

Die neue Weiterbildungsordnung hat hier versucht, etwa durch die Forderung eines verbindlichen Weiterbildungskurrikulums in jeder einzelnen Weiterbildungsstätte die Strukturierung zu verbessern.

Die Auswertung einer flächendeckenden strukturierten Befragung der Weiterbildungsassistenten über die gefühlte Qualität der Weiterbildung ist hier ein logischer weiterer sSchritt und eigentlich als solcher seit Jahren überfällig.

Das Vorhaben der Bundesärztekammer, die Ergebnisse einer solchen Befragung - bezogen auf die Ergebnisse einer konkreten Weiterbildungsstätte - nur den Weiterbildungsbefugten, nicht aber den befragten Weiterbildungsassistenten zur Kenntnis zu bringen kann nur als Versuch gewertet werden, die befugten Chefärzte dazu zu bringen, an dieser Befragung teilzunehmen, weil befürchtet wird, dass sie an diesem Vorhaben andernfalls nicht teilnehmen.

Die umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse einer solchen Befragung auch an die Weiterbildungsassistenten ist jedoch eine Voraussetzung dafür, dass für die Assistenzärzte eine solche befragung sinnvoll erscheint und diese mit sinnvollen Antworten an einer solchen Befragung teilnehmen.

In Zeiten, in denen sich Krankenhäuser in kaufmännischen Angelegenheiten und Fragen der Qualitätssicherung einem umfassenden Wettbewerb stellen, kann erwartet werden, dass dies auch in Zeiten eines sich abzeichnenden Ärztemangels beim Wettbewerb um Weiterbildungsassistenten geschieht.
Eine gute Bewertung der erfahrenen Weiterbildung durch die Assistenten wird in Zukunft eine wesentliche Entscheidungshilfe sein, sich an solchen Weiterbildungsstätten zu bewerben.

Julian Veelken
- FrAktion Gesundheit -

Bericht von der Delegiertenversammlung aus Berliner Ärzte 4/2009


Dauerthema: Weiterbildung

Die FrAktion Gesundheit berät das Thema Weiterbildung kontinuierlich, weil es die größte Relevanz für alle, besonders aber die jüngeren Ärztinnen und Ärzte hat. Derzeit sind drei Komplexe dieses Bereiches in der Diskussion:

1. Evaluierung. Die Fraktion Gesundheit hat die Initiative einzelner Ärztekammern zur Evaluation unterstützt und begrüßt das Programm der Bundesärztekammer, das in Zusammenarbeit mit der ETH-Zürich durchgeführt wird. Allerdings müssen im Gegensatz zu den derzeitigen Plänen der Bundesärztekammer die Ergebnisse auch den Weiterbildungs-assistenten und nicht nur den Weiterbildern zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wurde bei der letzten Delegiertenversammlung einstimmig(!) beschlossen und soll auch auf dem diesjährigen Ärztetag eingebracht werden.

2. Gebühren. Der Vorstand der Berliner Ärztekammer will zum wiederholten Mal Prüfungsgebühren in der Weiterbildung einführen. Dieses Mal mit der Begründung, die Entschädigung für die Prüfer müsse deutlich angehoben werden, weil sonst niemand mehr bereit wäre, Prüfungen abzuhalten. Dem haben wir in allen Gremien (Haushaltskommission, DV) widersprochen und werden dabei auch von Einzelnen aus den Mehrheitsfraktionen unterstützt. Unsere Argumente: Prüfungen für die jüngeren Ärztinnen und Ärzte abzunehmen ist eine Ehrenaufgabe und kein Geschäft. Die derzeitige finanzielle Entschädigung reicht völlig aus. Das wird auch von den meisten Prüfern so gesehen. Außerdem muss die Liste der Prüfer aktualisiert werden (was seit Jahren versäumt worden ist), damit auch engagierte jüngere Kolleg/Innen, die nicht Chefärzte sein müssen, für diese Aufgaben gewonnen werden. Ärztinnen und Ärzte zahlen im Laufe ihres Berufslebens soviel Beiträge zur Kammer, dass damit die für alle notwendigen Prüfungen mehrfach bezahlt sind.

3. Weiterbildungsinhalte. Es gibt in fast allen Gebieten völlig überzogene Kataloge von nachzuweisenden Operationen, Untersuchungen etc. Dies führt dazu, dass Weiterbildungszeugnisse nicht mit der Realität übereinstimmen und die Weiterzubildenden in Abhängigkeit der Chefs geraten, ob ihnen nicht erbrachte Inhalte bestätigt werden oder nicht. Davon hängt dann die Zulassung zur Prüfung ab. Deshalb müssen die Mitglieder der Weiterbildungsausschüsse die jeweiligen Anforderungskataloge ihrer Gebiete überprüfen, ob sie sinnvoll und durchführbar sind. Dementsprechend müssen dann die „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ aktualisiert werden.

Alle Kolleginnen und Kolleginnen, die zur FrAktion Gesundheit gehören bzw. ihr nahestehen, werden dringend gebeten, an diesen Aufgaben mitzuarbeiten, auch wenn sie nicht Delegierte sind oder Ausschussmitglieder.

Kontakt:
Volker Pickerodt